Hinweis zur neuen Verpackungsverordnung PPWR
Share
Mit dem Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung der Europäischen Union, bekannt als PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), sehen sich kleine und mittlere Unternehmen wie unseres vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Anforderungen und der damit verbundenen Compliance-Kosten haben wir die schwierige Entscheidung getroffen, unsere Versandtätigkeiten in das europäische Ausland vorerst einzustellen.
Die PPWR verpflichtet Unternehmen, für jedes Land, in das sie Waren versenden, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und zu unterhalten. Dies ist mit erheblichen administrativen und finanziellen Aufwendungen verbunden. Hinzu kommen Lizenzgebühren und Registrierungskosten bei den zuständigen Behörden, die für kleine Unternehmer wirtschaftlich kaum zu bewältigen sind. Für uns als Kleinunternehmen stellen diese Anforderungen eine finanzielle Belastung dar, die unsere Geschäftstätigkeit gefährden würde.
Wir sind der Überzeugung, dass diese Regelung, obwohl sie mit guten Absichten zum Schutz der Umwelt erlassen wurde, in ihrer praktischen Umsetzung den europäischen Binnenmarkt für kleinere Akteure faktisch unzugänglich macht. Dies widerspricht dem Gedanken eines fairen und inklusiven Marktes für Unternehmen aller Größen.
Statt unsere Geschäftstätigkeit aufzugeben, werden wir unseren Fokus auf andere Märkte außerhalb der EU verlagern und dort weiterhin hochwertige Produkte anbieten. Wir sind zuversichtlich, dass wir auf diese Weise unseren Kunden weltweit weiterhin zur Verfügung stehen können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis in dieser Situation und freuen uns, Sie auch zukünftig mit unseren Produkten beliefern zu können.